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wedrone / Hafensicherheit

Ein Terminal ist ein Gelände, kein Grenzübergang.

Kai, Containerstellplatz und Zufahrt liegen hinter dem eigenen Zaun des Betreibers. Genau das macht ein Hafenterminal zu einem Fall für die Boden- und Luftschicht — Grenzkontrolle, Zoll und allgemeine Hafenpolizei bleiben bei den zuständigen Behörden.

Der Umfang

Perimeter und Objekte. Nicht Grenze, nicht Zoll, nicht Menschen.

Diese Seite behandelt den Perimeter- und Objektschutz auf der Fläche, die ein Terminalbetreiber selbst kontrolliert: Zaun, Zufahrt, Containerstellplatz, Kai- und Lagerbereich. Sie behandelt nicht die Grenzkontrolle und Zollabfertigung an einem internationalen Fähr- oder Frachtterminal — das läuft über Bundespolizei und Zoll am dafür vorgesehenen Kontrollpunkt. Und sie behandelt nicht die allgemeine Hafenpolizei: Fahrwasser, Schiffsverkehr und die Aufsicht über Gefahrgut sind in Deutschland eine Aufgabe der Wasserschutzpolizei der Länder, nicht von werob oder wedrone.

Dieselbe Grenze wie bei jedem anderen wedrone-Fall gilt auch hier: Der Flug soll feststellen, dass auf einer Fläche etwas passiert, nicht wer dort ist. Personenidentifikation, biometrischer Abgleich und die Beobachtung von Menschenmengen sind nicht Gegenstand dessen, was hier spezifiziert wird — und die Erkennung oder Abwehr fremder Drohnen (Counter-UAS) ebenso wenig, weil dafür kein Produkt im werob-Partnerkatalog existiert.

Warum das ein Fall ist

Ein Terminal ist ein eingezäuntes Gelände mit einem Betreiber.

Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) führt in seiner aktuell veröffentlichten Mitgliederliste 14 Seehafenstandorte auf — Brake, Bremen, Bremerhaven, Brunsbüttel, Cuxhaven, Emden, Hamburg, Kiel, Lübeck, Nordenham, Rendsburg, Rostock, Stralsund, Wilhelmshaven und Wismar — mit rund 140 am Seegüterumschlag beteiligten Betrieben in Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Jeder dieser Standorte umfasst mehrere einzelne Terminals, von denen jedes einem Betreiber gehört, der Zaun und Zufahrt selbst kontrolliert.

Genau das ist die Voraussetzung, auf der die beiden Standardszenarien in Anlage 1 zum Anhang der Verordnung (EU) 2019/947 aufbauen: ein kontrollierter Bodenbereich. Ein einzelnes Terminal erfüllt diese Voraussetzung strukturell genauso wie ein Werksgelände. Wie der Nachweisweg im Detail aussieht — Fernpilot-Verantwortung nach UAS.SPEC.060, Verhalten bei Verbindungsabriss nach UAS.SPEC.050, UAS-Geografische Gebiete nach Artikel 15 und SORA 2.5 als verbindliches Verfahren seit dem 29. September 2025 (EASA ED Decision 2025/018/R) — ist auf der wedrone-Seite zur Geländesicherung ausführlich beschrieben.

Zur wedrone-Seite Geländesicherung: der volle Nachweisweg

Innerhalb des Zauns

Ein Kai unter Beobachtung braucht keinen Menschen alle Stunde davor.

Bereits verfügbar

Dieselbe Hardware, dieselben Partner, kein Sonderprodukt.

BODENSEITE

Dieselbe Patrouillen-Hardware wie jeder andere Perimeter

Unitree B2, Boston Dynamics Spot und ANYbotics laufen den Perimeter in Thermal- und Schwachlichtsensorik und eskalieren über den vorgebauten Genetec-Konnektor direkt in den Sicherheits-Stack des Terminals. Standards: IEC 62443, EU 2023/1230, BewachV, ISO/IEC 27001 — dieselben, die die Lösung Sicherheit & Patrouille für jeden Standort trägt.

Lösung Sicherheit & Patrouille

LUFTSEITE

Dasselbe Drohnen-Netzwerk wie jede andere wedrone-Fläche

DJI Enterprise, Skydio und Percepto sind bereits Teil des wedrone-Drohnen-Netzwerks und für fest installierte Perimeter-Überwachung geeignet — als Marktplattformen genannt, nicht als bestätigte werob-Partnerschaften. Eine bereits im Detail belegte Leistungsangabe zur DJI Dock 2 steht im Artikel zu Drone-in-a-Box, nicht hier wiederholt.

wedrone Geländesicherung

Hinweis: wedrone ist Systemintegrator und kein Luftfahrtbetreiber, hält keine eigenen Betriebsgenehmigungen und fliegt nicht selbst. Dies ist eine neu verfügbare Fähigkeit, kein laufender werob- oder wedrone-Einsatz an einem Terminal.

FAQ

Ersetzt das die Grenz- oder Zollkontrolle am Terminal?
Nein. Grenzkontrolle und Zollabfertigung an internationalen Fähr- oder Frachtterminals laufen über Bundespolizei und Zoll am dafür vorgesehenen Kontrollpunkt. Diese Seite behandelt ausschließlich den Perimeter- und Objektschutz auf der Fläche, die der Terminalbetreiber selbst kontrolliert.
Was ist mit der allgemeinen Hafenpolizei und der Aufsicht über Gefahrgut?
Das ist eine Aufgabe der Wasserschutzpolizei der Länder, nicht von werob oder wedrone. Wir strukturieren die Perimeter- und Objektsicherung auf dem eingezäunten Terminalgelände, nicht die schifffahrtspolizeiliche Aufsicht über Fahrwasser, Schiffsverkehr oder Gefahrgut.
Erkennt oder stört das System fremde Drohnen über unserem Terminal?
Nein. Diese Seite behandelt wedrones eigene, geplante Flüge über Ihrem kontrollierten Bodenbereich. Die Erkennung oder Abwehr fremder Drohnen (Counter-UAS) ist eine eigene Technologiekategorie und aktuell nicht Teil des werob- oder wedrone-Partnerkatalogs.
Gilt hier dieselbe Regel wie bei einem normalen Werksgelände?
Strukturell ja. Ein einzelnes Terminal mit eigenem Zaun und eigener Zufahrtskontrolle erfüllt dieselbe Voraussetzung, auf der die Standardszenarien in Anlage 1 zum Anhang der Verordnung (EU) 2019/947 aufbauen — einen kontrollierten Bodenbereich. Fernpilot-Verantwortung, Verhalten bei Verbindungsabriss und der Weg über SORA 2.5 sind auf der wedrone-Seite zur Geländesicherung im Detail beschrieben und werden hier nicht wiederholt.
Was läuft am Boden?
Dieselbe Patrouillen-Hardware wie bei jedem anderen werob-Perimeter: Unitree B2, Boston Dynamics Spot und ANYbotics, mit Thermal- und Schwachlichtsensorik, angebunden an Genetec. Der Terminal-Fall ist als eigener Anwendungsfall in der Lösung Sicherheit & Patrouille aufgeführt.
Was kostet das?
Wir schreiben keinen Preis pro Standort auf eine Website, weil er ohne die Fläche nicht existiert. Was ihn treibt: Größe und Form des kontrollierten Bodenbereichs, ob Boden- und Luftschicht kombiniert werden, und wie viel Arbeit die Anbindung an die bestehende Terminal-Leitstelle macht.
Werden Personen erfasst oder identifiziert?
Nein. Personenidentifikation, biometrischer Abgleich und die Beobachtung von Menschenmengen sind ausdrücklich nicht Gegenstand dessen, was hier spezifiziert wird — auf dem Terminal genauso wenig wie auf jedem anderen wedrone-Fall.

Ein Terminal, das nachts niemand geht.

Schicken Sie uns die Fläche, den Zaunverlauf und den Ablauf, den Ihre Leitstelle heute fährt. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob das ein Fall für die Boden- oder Luftschicht ist, oder für beides.