- Ersetzt eine Drohne unseren Wachdienst?
- Nein, und wir verkaufen das auch nicht so. Die regulierte Bewachungsleistung bleibt eine Leistung am Boden, mit Menschen, die eingreifen können. Was die Luftschicht ändert, ist die Zeit bis zum Bild und die Abdeckung von Flächen, die eine Runde zu Fuß oder mit dem Fahrzeug nur alle paar Stunden erreicht. Wer die Drohne als Ersatz für die Wache kalkuliert, rechnet ein Programm schön, das dann in der ersten realen Nacht nicht trägt.
- Brauchen wir einen Fernpiloten, wenn die Drohne von allein aus der Box startet?
- Ja. Punkt UAS.SPEC.060 in Teil B des Anhangs zur Verordnung (EU) 2019/947 weist dem Fernpiloten Verantwortlichkeiten zu, unabhängig davon, ob jemand neben dem Gerät steht. Artikel 2 derselben Verordnung definiert autonomen Betrieb als Betrieb ohne Eingriffsmöglichkeit des Fernpiloten; solange eine Rückfallebene besteht, über die übersteuert oder abgebrochen werden kann, ist der Betrieb hoch automatisiert und nicht autonom. Klären Sie früh, wer diese Rolle in welcher Schicht trägt, wo diese Person sitzt und wer sie stellt — der Betreiber oder Sie.
- Unser Gelände ist eingezäunt. Hilft das?
- Es ist der wichtigste einzelne Punkt. Beide Standardszenarien in Anlage 1 zum Anhang der Verordnung (EU) 2019/947 setzen einen kontrollierten Bodenbereich voraus, STS-01 mit einem UAS der Klasse C5 und STS-02 mit C6. Ein Gelände, dessen Zugang Sie steuern, ist genau deshalb die deutlich bessere Ausgangslage. Zwei Einschränkungen gehören dazu: Der Zaun allein macht die Fläche noch nicht zum kontrollierten Bodenbereich, das muss betrieblich abgesichert und dokumentiert sein — und das Luftrecht ist damit nicht erledigt, weil nach Artikel 15 derselben Verordnung ein UAS-Geografisches Gebiet über Ihrem Grundstück liegen kann.
- Kann die Drohne zu jedem Alarm auf dem Gelände fliegen?
- Nicht automatisch, und das ist der Punkt, an dem die meisten Projekte nachverhandeln. Die wiederkehrende Runde auf fester Bahn und der ausgelöste Anflug an einen vorher unbekannten Punkt sind betrieblich zwei Fälle mit unterschiedlichem Betriebsvolumen, unterschiedlichen Puffern und unterschiedlichen Abbruchkriterien. Beide lassen sich abbilden, aber sie werden getrennt bewertet und getrennt dokumentiert. Wenn Ihnen jemand die ausgelöste Anfahrt als Nebeneffekt der geplanten Runde anbietet, fragen Sie nach dem zweiten Nachweis.
- Was ist mit Datenschutz? Über dem Gelände sind auch Menschen.
- Deshalb ist die Grenze in dieser Seite eine Konstruktionsvorgabe und keine Fußnote: Der Flug soll feststellen, dass auf einer Fläche etwas passiert — nicht, wer dort ist. Personenidentifikation, biometrischer Abgleich und die Beobachtung von Menschenmengen sind ausdrücklich nicht Gegenstand dessen, was wir hier spezifizieren, und das gehört in die Anforderung geschrieben, bevor Sensorik ausgewählt wird. Für die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen gilt in Deutschland zusätzlich § 4 BDSG; ein reines Betriebsgelände ist in der Regel kein öffentlich zugänglicher Raum, aber die Ränder eines Geländes sind es oft, und genau diese Ränder gehören vorab bewertet. Das ersetzt keine datenschutzrechtliche Prüfung bei Ihnen im Haus.
- Was kostet das?
- Wir schreiben keinen Preis pro Standort auf eine Website, weil er ohne die Fläche nicht existiert. Was ihn treibt, lässt sich vorher benennen: die Größe und Form des kontrollierten Bodenbereichs, ob es bei der geplanten Runde bleibt oder der ausgelöste Anflug dazukommt, wie der Fernpilot über die Schichten abgedeckt wird und wie viel Arbeit die Anbindung an die bestehende Leitstelle macht. Was wir Ihnen vorher sagen können, ist, ob Ihr Gelände überhaupt ein Fall für die Luftschicht ist.
- Und am Boden?
- Dort dreht die Runde weiter, und zwar mit anderem Regelwerk und anderen Fehlerbildern. Bodengebundene Patrouille, Innenrunden und die audit-feste Protokollierung stehen bei werob unter der Lösung Sicherheit & Patrouille. In fast jedem realen Programm ist das der größere Anteil, und beides wird gemeinsam spezifiziert.