- Brauchen wir für eine Drohne im Lager eine Betriebsgenehmigung?
- Für einen Betrieb, der im Gebäude bleibt, hält das Luftfahrt-Bundesamt fest, dass Betreiberregistrierung, Einordnung in eine Betriebskategorie und Kompetenznachweis für Fernpiloten nicht gelten. Die Genehmigung hängt an dieser Einordnung; entsteht sie nicht, gibt es auch keinen kategoriegebundenen Genehmigungsweg zu beschreiten. Sobald ein Teil des Flugwegs das Gebäude verlässt, gilt das nicht mehr.
- Heißt das, in der Halle gilt gar kein Recht?
- Nein — es ändert sich nur, welches. Ihre Pflichten als Arbeitgeber bleiben unberührt: Gefährdungsbeurteilung für das Arbeitsmittel, Regelung des Bereichszutritts während des Betriebs, definiertes Verhalten bei Steuerungs- oder Verbindungsausfall. Der Datenschutz bleibt unberührt, weil das System mit Kameras arbeitet und eine Halle auch nachts ein Arbeitsort ist. Und auf der Produktseite greift das Maschinenrecht.
- Warum soll die Maschinenverordnung für ein Fluggerät gelten?
- Weil beide Luftfahrt-Ausnahmen Bedingungen tragen. Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe e nimmt Beförderungsmittel für die Beförderung in der Luft aus, und Erwägungsgrund 17 begründet das mit Risiken aus der Beförderung von Gütern, Personen oder Tieren — eine Maschine, die eine Kamera trägt und nichts befördert, ist davon nicht ohne Weiteres erfasst. Buchstabe f nimmt luftfahrttechnische Produkte nur aus, „sofern die Verordnung (EU) 2018/1139 die einschlägigen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen dieser Verordnung abdeckt“. Deckt das Luftfahrtrecht drinnen nichts ab, ist die Bedingung nicht erfüllt. Wir sagen ausdrücklich, dass dies eine Lesart des Wortlauts und des Erwägungsgrundes ist: Zum reinen Innenraumbetrieb hat keine Behörde entschieden, und genau deshalb gehören die Unterlagen in den Vertrag und nicht in eine unterstellte Kategorie.
- Was, wenn die Route einen Hof zwischen zwei Hallen quert?
- Dann ist es kein Betrieb in Gebäuden mehr, und der vollständige Apparat ist zurück: Registrierung, Betriebskategorie, Fernpilot und — jenseits der offenen Kategorie — Risikobewertung mit Betriebsgenehmigung. Zwanzig Meter Hof sind kein Routendetail, sondern ein Wechsel des Rechtsrahmens. Dieser Fall wird mit wedrone spezifiziert und gehört an den Anfang der Spezifikation, nicht in die Inbetriebnahme.
- Drohne oder Bodenroboter?
- Das Regal entscheidet. Hochregal-Palettenplätze sprechen für die Luft, weil die oberste Ebene sonst Kommissionierer und Personen in der Höhe bedeutet. Handels- und Niedrigregale sprechen für den Boden, weil ein Bodenroboter länger fährt, mehr Sensorik trägt und keine der obigen Fragen aufwirft. Standorte mit beidem bekommen beides, spezifiziert als eine Zählung.
- Ist das dasselbe wie Ihre Lösung Lieferung & Transport?
- Nein. Lieferung bewegt Ware — Behälter und Paletten zwischen Rampe, Linie und Lager. Diese Seite zählt sie. Andere Maschinen, andere Taktung, anderer Rechtsrahmen, keine gemeinsame Hardware. Die meisten Lagerkunden wollen irgendwann beides, und dann werden Bewegung und Zählung gegen dasselbe führende System spezifiziert.
- Was läuft heute produktiv?
- Mehr als in den meisten Robotik-Kategorien. Verity gibt für seine Inventurdrohnen über einhundert Lagerstandorte an; als Anwender werden unter anderem IKEA, DSV, Maersk und UPS genannt. Ubica Robotics hat seit Mitte 2022 Scan-Roboter bei dm-drogerie markt in Deutschland im produktiven Einsatz, von rund fünfzig auf etwa einhundert Einheiten bis 2024 skaliert. doks. solution in Kassel vertreibt doks.inventairy für das Hochregal. Corvus Robotics und Gather AI sind reale Produkte, für die wir keinen Beschaffungsweg in Deutschland gefunden haben — das sagen wir lieber, als sie mitzulisten.
- Ist das eine wedrone-Seite?
- Nein, und das ist der Punkt. Der gesamte wedrone-Apparat — SORA, LBA-Betriebsgenehmigung, zertifizierte Partnerbetreiber, Landeplatz — ist genau das, was der Betrieb in Gebäuden abschaltet. Eine Inventurdrohne in einer geschlossenen Halle hat keinen luftfahrtrechtlichen Fall zu bauen. Sie gehört hierher, neben den Bodenroboter mit derselben Aufgabe, weil die Wahl zwischen beiden eine Hardware-Entscheidung ist und keine Luftfahrtfrage.