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Ein kompakter Reinigungsroboter steht an seiner Ladestation in einem kleinen Lagerbüro; im Vordergrund ein Schreibtisch mit brauner Aktenmappe, Taschenrechner und Papierstapel, dahinter Regale mit Kartons und Reinigungsmittelflaschen.
Fördermittel Serviceroboter 2026

12.000 Euro einmal, 30.000 Euro in Bayern, 30 Prozent im ersten Jahr: was 2026 beim Kauf eines Serviceroboters tatsächlich zahlt

Es gibt in Deutschland kein Förderprogramm für Serviceroboter. Es gibt drei Instrumente, in die ein Roboter hineinpasst, und jedes hat einen Betrag, ein Enddatum und eine Bedingung, an der die meisten Anträge scheitern. Dazu ein Kredit, der kein Zuschuss ist.

werob· Systemintegrator für Robotik· 14. September 2026

Wer nach einer Förderung für einen Reinigungs- oder Transportroboter sucht, findet vor allem Seiten, die viele Programme aufzählen und keines genau. Der Grund ist einfach: Ein Programm, das Serviceroboter fördert, gibt es in Deutschland nicht. Es gibt Instrumente, die für etwas anderes geschaffen wurden, in die ein Roboter aber hineinpasst, und bei jedem entscheidet der Wortlaut, ob er hineinpasst. Dieser Beitrag nimmt die drei, die im September 2026 tatsächlich Geld bewegen, und liest sie an der Quelle: den Zuschuss der Pflegeversicherung nach § 8 Absatz 8 SGB XI, den bayerischen Digitalbonus, das einzige der hier geprüften Programme, das Roboter-Hardware ausdrücklich nennt, und die degressive Abschreibung, die kein Zuschuss ist, aber im ersten Jahr wie einer wirkt. Dazu der KfW-Kredit, der in jeder Liste steht und nichts schenkt. Was hier nicht steht, hat keinen Betrag, kein Datum oder keine Bedingung, die sich prüfen ließe.

Key Takeaways

Warum die Suche ins Leere läuft

Förderdatenbanken sortieren nach Zweck: Digitalisierung, Energieeffizienz, Innovation, Existenzgründung. „Serviceroboter“ ist kein Zweck, sondern ein Gerät. Deshalb taucht er in keinem Programmtitel auf, und deshalb ist die Frage nicht, welches Programm Roboter fördert, sondern in welches Programm ein Roboter als Ausgabe hineinpasst. Das lässt sich nur am Wortlaut der jeweiligen Richtlinie entscheiden, nicht an einer Überschrift. Drei Fragen genügen für jede Kandidatin: Welche Ausgaben sind förderfähig? Wer darf beantragen? Und was ist ausgeschlossen? Die dritte Frage ist die, an der die meisten Anträge scheitern, weil sie im Prospekt nicht steht.

Pflegeeinrichtungen: der einmalige Zuschuss nach § 8 Absatz 8 SGB XI

Aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung wird in den Jahren 2019 bis 2030 „ein einmaliger Zuschuss für jede ambulante und stationäre Pflegeeinrichtung bereitgestellt, um digitale Anwendungen, insbesondere zur Entlastung der Pflegekräfte, zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung sowie für eine stärkere Beteiligung der Pflegebedürftigen zu fördern“. Förderfähig sind „Anschaffungen von digitaler oder technischer Ausrüstung sowie damit verbundene Schulungen“. Gefördert werden bis zu 40 Prozent der verausgabten Mittel, pro Einrichtung höchstens ein einmaliger Zuschuss von 12.000 Euro. So steht es im Gesetz. Das Nähere regeln die Richtlinien des GKV-Spitzenverbands vom 8. April 2019, geändert am 12. Juli 2023, und eine Orientierungshilfe des Bundesministeriums für Gesundheit in der Fassung vom April 2024.

Für einen Roboter sind vier Stellen in diesen Texten entscheidend. Erstens: Antragsberechtigt sind alle nach § 72 SGB XI zugelassenen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, also auch ambulante Dienste. Zweitens: Der Hauptzweck der Anschaffung muss „insbesondere die Entlastung der Pflegekräfte, die Verbesserung der pflegerischen Versorgung oder die Förderung einer stärkeren Beteiligung der Pflegebedürftigen“ sein; die Richtlinie nennt als Gegenstände unter anderem „verbesserte Arbeitsabläufe und Organisation bei der Pflege“. Ein Transportroboter, der Wäsche und Material zwischen Lager und Wohnbereich fährt, lässt sich darunter fassen; ein Reinigungsroboter für den Speisesaal ist schon weiter weg vom Wortlaut. Drittens: Die Beispielliste der Orientierungshilfe nennt Software, Hardware wie PCs und Tablets, Abrechnungssysteme, Zeiterfassung, E-Learning und WLAN als technische Voraussetzung. Roboter stehen nicht darin. Sie stehen aber auch nicht in der Ausschlussliste, und die Orientierungshilfe sagt ausdrücklich, dass keine Förderung erfolgt, „wenn nicht eindeutig erkennbar ist“, dass das Ziel die Entlastung der Pflegekräfte ist. Die Erkennbarkeit ist also die Antragsaufgabe: Der Antrag muss beschreiben, welche Wege und Handgriffe wegfallen, nicht welche Technik gekauft wird. Viertens: Anschaffungen in Verbindung mit einem Leasingvertrag sind laut Orientierungshilfe förderfähig, und der Antrag kann rückwirkend für bereits angeschaffte Ausrüstung gestellt werden, spätestens bis 31. Dezember 2030.

Die Falle steht im Wort „einmalig“. Der Zuschuss ist seit 2019 abrufbar. Wer ihn in den vergangenen Jahren für Tablets, Dokumentationssoftware oder WLAN genutzt hat, hat ihn ganz oder teilweise verbraucht. Er kann gesplittet und auf mehrere Anschaffungen verteilt werden, aber die 12.000 Euro sind je Einrichtung die Obergrenze für den gesamten Zeitraum. Wer 2020 8.000 Euro bekommen hat, hat für den Roboter noch 4.000. Wer den Rest seiner Quote nicht kennt, fragt bei der Pflegekasse nach, die den Zuschuss auszahlt, bevor er den Antrag schreibt.

Bayern: das Programm, das Roboter-Hardware beim Namen nennt

Der Digitalbonus Bayern wurde neu aufgelegt, seine Laufzeit ist bis 31. Dezember 2027 festgelegt, und die Programmseite sagt, was sich geändert hat: „Neue Techniken stehen im Vordergrund – der Freistaat will Robotik und KI verstärkt fördern, anderes musste dafür weichen.“ Der Förderbereich 2.1 Digitalisierung umfasst die „Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen im Unternehmen, insbesondere durch den Einsatz von Robotik, Künstlicher Intelligenz, digitalen Zwillingen und moderner Simulationstechniken“. Und dann der Satz, der dieses Programm von allen anderen unterscheidet: „Bei Maßnahmen der Robotik nach dem Förderbereich 2.1 kann zusätzlich die Roboter-Hardware gefördert werden.“ Sonst sind Geräte, Anlagen und Maschinen ausdrücklich ausgeschlossen; die Roboter-Hardware ist die benannte Ausnahme.

Die Beträge: Der Digitalbonus Standard zahlt einen Zuschuss von bis zu 7.500 Euro, der Digitalbonus Plus bis zu 30.000 Euro „für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt“, jeweils mit einem Fördersatz von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Den Standard gibt es je Förderbereich einmal während der Laufzeit, den Plus insgesamt nur einmal. Beratung und Schulung zur eingeführten Lösung dürfen bis zur Hälfte der zuwendungsfähigen Ausgaben ausmachen.

Die Bedingungen, an denen es scheitert: Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, also Gewerbebetriebe im Sinne des Gewerbesteuergesetzes mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme, die eine Betriebsstätte in Bayern haben und die Maßnahme dort einsetzen. Ein gemeinnütziger Pflegeträger ist kein Gewerbebetrieb; ein bayerischer Gebäudedienstleister mit 40 Beschäftigten ist einer. Ausgeschlossen sind Maßnahmen, für die vor der Bewilligung „eine rechtsverbindliche Bestellung getätigt oder ein Auftrag zur Erbringung einer Dienstleistung erteilt wurde (ggf. auch nur mündlich)“, außerdem Ersatzbeschaffungen und Maßnahmen, denen eine gesetzliche Verpflichtung zugrunde liegt. Die Reihenfolge ist also zwingend: Antrag, Bewilligung, Bestellung. Seit Mai 2025 braucht der Antrag ein ELSTER-Unternehmenskonto des Unternehmens selbst, und die Anträge werden über ein monatlich freigegebenes Kontingent angenommen. Wer im Monat zu spät ist, wartet auf den nächsten.

Andere Länder haben Digitalisierungsprogramme mit ähnlichem Zuschnitt. Ob sie Roboter-Hardware einschließen, entscheidet dort ebenfalls nur die jeweilige Richtlinie; dieser Beitrag nennt keine, deren Wortlaut er nicht geprüft hat.

Alle Betriebe: 30 Prozent im ersten Jahr, aber nur für den Eigentümer

Das dritte Instrument ist kein Förderprogramm, sondern ein Satz im Einkommensteuergesetz, und es gilt für jeden Betrieb in Deutschland, der Steuern zahlt. § 7 Absatz 2 EStG erlaubt für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, „die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt worden sind“, statt der linearen Abschreibung die Abschreibung in fallenden Jahresbeträgen. Der Prozentsatz darf „höchstens das Dreifache“ des linearen Satzes betragen „und 30 Prozent nicht übersteigen“, bezogen auf den jeweiligen Restbuchwert.

Was das für einen Roboter heißt, hängt an seiner Nutzungsdauer. Bei sieben Jahren wäre der lineare Satz rund 14 Prozent, das Dreifache läge über 30, also gilt der Deckel von 30 Prozent. Von einer Maschine für 60.000 Euro dürfen im Anschaffungsjahr 18.000 Euro abgeschrieben werden statt rund 8.600, im zweiten Jahr 30 Prozent des Restwerts. Insgesamt wird nicht mehr abgeschrieben, nur früher; der Vorteil ist eine niedrigere Steuerlast in den ersten Jahren und damit Liquidität, kein geschenktes Geld. Er gilt nur für den, der das Wirtschaftsgut bilanziert. Wer den Roboter least oder als Dienstleistung bezahlt, schreibt nichts ab, weil der Vermieter der Eigentümer ist.

Das Datum ist die Bedingung: angeschafft vor dem 1. Januar 2028. Für eine Maschine, die erst 2028 geliefert wird, gilt der Satz nicht mehr, und was danach kommt, ist im September 2026 nicht beschlossen.

Der Kredit, der in jeder Liste steht

Der ERP-Förderkredit KMU der KfW, Programmnummern 365 und 366, finanziert „Anlagen und Maschinen, Grundstücke, Gebäude und Baukosten, Einrichtungsgegenstände, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Firmenfahrzeuge, Software“ und dazu laufende Kosten und Warenlager. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme; für Investitionen sind bis zu 25 Millionen Euro je Vorhaben möglich, Laufzeiten bis 20 Jahre, und die KfW schreibt: „Sie können Anschaffungen, laufende Kosten sowie Material- und Warenlager zu 100 % finanzieren.“ Ein Serviceroboter ist eine Maschine und passt hinein.

Nur ist das ein Kredit. Er wird über die Hausbank beantragt, zu einem Zins, den die Bank anhand der Bonität festlegt, und vollständig zurückgezahlt. Einen Zuschuss enthält das Programm nicht. Die Tilgungszuschüsse von 3 und 5 Prozent, die in Förderlisten neben „KfW“ stehen, gehören zum ERP-Förderkredit Innovation, 513 und 514, und dort nur zu den Stufen 2 und 3, die eigene Forschungs- und Entwicklungstätigkeit oder die Umsetzung selbst entwickelter Innovationen voraussetzen. Schon die Stufe 1 ohne Zuschuss verlangt, dass das Unternehmen selbst ein Innovationskriterium erfüllt, etwa 20 Prozent Umsatzwachstum im Jahr oder 10 Prozent Forschungsanteil. Ein Pflegeheim, das einen Transportroboter kauft, ist kein Innovationsvorhaben im Sinne dieses Programms, und wer das im Antrag behauptet, verliert Zeit bei der Hausbank.

Wie die drei sich kombinieren

Die Instrumente schließen sich nicht aus, sie greifen an verschiedenen Stellen. Der Zuschuss nach SGB XI senkt den Kaufpreis für eine Pflegeeinrichtung um bis zu 12.000 Euro, sofern die Quote noch offen ist. Der Digitalbonus senkt ihn für einen kleinen bayerischen Gewerbebetrieb um bis zu 7.500 oder 30.000 Euro, sofern noch nicht bestellt wurde. Die degressive AfA verschiebt die Steuerlast auf dem Rest nach hinten, sofern der Betrieb die Maschine selbst bilanziert und sie vor 2028 geliefert wird. Der KfW-Kredit finanziert, was übrig bleibt.

Eine Reihenfolge ergibt sich daraus von selbst. Vor der Anbieterauswahl: die eigene Quote nach § 8 Absatz 8 bei der Pflegekasse erfragen, oder in Bayern prüfen, ob das Unternehmen unter 50 Beschäftigte und 10 Millionen Euro liegt und ob der laufende Monatskontingent noch offen ist. Vor der Bestellung: der Antrag, weil eine mündliche Zusage an den Händler in Bayern den Zuschuss kostet. Vor der Vertragsform: die Frage, ob Kauf oder Miete, weil die Abschreibung nur dem Eigentümer zusteht und der SGB-XI-Zuschuss zwar Leasing einschließt, aber die Antragslogik dann anders aussieht. Und vor dem Liefertermin: das Datum, weil zwei der drei Instrumente ein Enddatum haben, das in der Bestellung stehen sollte.

Grenzen: was hier nicht steht und warum

Dieser Beitrag beruht auf dem Gesetzestext des § 8 Absatz 8 SGB XI und des § 7 Absatz 2 EStG in der Fassung auf gesetze-im-internet.de, den Richtlinien des GKV-Spitzenverbands vom 12. Juli 2023, der Orientierungshilfe des Bundesministeriums für Gesundheit vom April 2024, den Programmseiten des Digitalbonus Bayern und den Produktseiten der KfW zu den Programmen 365/366 und 513/514, jeweils gelesen im September 2026. Fördersätze, Kontingente und Fristen werden von den Trägern geändert; der Digitalbonus wurde nach eigener Angabe neu aufgelegt und seine Förderinhalte wurden dabei verändert. Wer eine Zahl aus diesem Text in einen Antrag schreibt, prüft sie vorher an der Quelle. Programme anderer Bundesländer, kommunale Töpfe, Programme für die Landwirtschaft und die Sonderregeln für Krankenhäuser sind bewusst nicht enthalten, weil ihr Wortlaut für diesen Beitrag nicht geprüft wurde. Und keines der genannten Instrumente sagt etwas darüber, ob der Roboter im Betrieb funktioniert. Eine Förderung senkt den Preis eines Fehlkaufs, sie verhindert ihn nicht.

FAQ

Gibt es 2026 ein Förderprogramm für Serviceroboter in Deutschland?
Nein, kein Programm trägt Serviceroboter im Titel. Es gibt Instrumente, in die ein Roboter als Ausgabe hineinpasst: den einmaligen Digitalisierungszuschuss der Pflegeversicherung nach § 8 Abs. 8 SGB XI (bis 40 Prozent, höchstens 12.000 Euro, Anschaffung bis 31.12.2030), den Digitalbonus Bayern (bis 50 Prozent, höchstens 7.500 oder 30.000 Euro, Laufzeit bis 31.12.2027, Roboter-Hardware ausdrücklich förderfähig) und die degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 2 EStG für Anschaffungen bis Ende 2027. Der KfW ERP-Förderkredit KMU finanziert den Kauf, enthält aber keinen Zuschuss.
Ist ein Transportroboter nach § 8 Abs. 8 SGB XI förderfähig?
Roboter stehen weder in der Beispielliste noch in der Ausschlussliste der Orientierungshilfe. Förderfähig ist „digitale oder technische Ausrüstung“, deren Hauptzweck insbesondere die Entlastung der Pflegekräfte oder verbesserte Arbeitsabläufe in der Pflege ist, und die Förderung entfällt, wenn dieses Ziel nicht eindeutig erkennbar ist. Der Antrag muss deshalb die entfallenden Wege und Handgriffe beschreiben. Die Entscheidung trifft die Pflegekasse, die den Zuschuss auszahlt.
Wie viel Digitalbonus Bayern gibt es für einen Roboter?
Der Digitalbonus Standard zahlt bis zu 7.500 Euro, der Digitalbonus Plus bis zu 30.000 Euro für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt, jeweils bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Bei Maßnahmen der Robotik im Förderbereich 2.1 kann zusätzlich die Roboter-Hardware gefördert werden. Antragsberechtigt sind Gewerbebetriebe mit Betriebsstätte in Bayern, unter 50 Beschäftigten und höchstens 10 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme. Bestellungen vor der Bewilligung, auch mündliche, schließen die Förderung aus.
Was bringt die degressive Abschreibung beim Roboterkauf?
Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden, erlaubt § 7 Abs. 2 EStG bis zu 30 Prozent Abschreibung vom Restbuchwert je Jahr, höchstens das Dreifache des linearen Satzes. Bei einer Maschine für 60.000 Euro und sieben Jahren Nutzungsdauer sind das 18.000 Euro im ersten Jahr statt rund 8.600. Insgesamt wird nicht mehr abgeschrieben, nur früher. Der Vorteil steht nur dem Betrieb zu, der den Roboter selbst bilanziert, nicht dem Mieter.
Gibt es bei der KfW einen Zuschuss für den Kauf eines Serviceroboters?
Der ERP-Förderkredit KMU (365/366) finanziert Anlagen und Maschinen bis 25 Millionen Euro zu 100 Prozent, ist aber ein Kredit über die Hausbank ohne Zuschuss. Die Tilgungszuschüsse von 3 und 5 Prozent gehören zum ERP-Förderkredit Innovation (513/514) und nur zu dessen Stufen 2 und 3, die eigene Forschung und Entwicklung oder die Umsetzung selbst entwickelter Innovationen voraussetzen. Der Kauf eines fertigen Reinigungs- oder Transportroboters ist kein Innovationsvorhaben in diesem Sinne.

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