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Flughafen-Vorfeld mit Terminal, Fluggastbrücke, Kontrollturm und geparktem Flugzeug hinter Perimeterzaun, keine Fluggesellschaftskennzeichnung sichtbar.
Drohnenflugverbotszone Flughafen 21h LuftVO

Drohnenflugverbotszonen an deutschen Flughäfen: was § 21h LuftVO bedeutet

Ein Flughafen ist keine gewöhnliche Fläche mit Zaun. § 21h LuftVO legt eigene, deutlich größere Sperrzonen fest — unabhängig davon, ob der Boden darunter dem Betreiber gehört.

werob· Systemintegrator für Robotik· 18. September 2026

Wer eine Drohne in der Nähe eines deutschen Flughafens fliegen will, trifft auf eine deutlich strengere Regel als auf einem gewöhnlichen Werksgelände. § 21h LuftVO setzt an Flughäfen seitlich einen Abstand von 1 Kilometer ab der Begrenzung an, dazu ein Flugverbot in Verlängerung jeder Landebahn von jeweils 5 Kilometern Länge und 2 Kilometern Breite in beide Richtungen. An Flugplätzen, die keine Flughäfen sind, gilt weiterhin ein pauschaler Abstand von 1,5 Kilometern ab der Absperrung. werob und wedrone haben in diesem Bereich keine Einsätze; dieser Artikel ordnet ausschließlich die Rechtslage ein.

Key Takeaways

Die Regel im Detail

Für Flughäfen gilt seit der aktuellen Fassung der LuftVO kein pauschaler 1,5-km-Abstand mehr. Stattdessen: seitlich 1 Kilometer ab der Begrenzung, dazu ein eigenes Flugverbot in Verlängerung jeder Landebahn von 5 Kilometern Länge und 2 Kilometern Breite in beide Richtungen. Für Flugplätze, die keine Flughäfen sind, bleibt es bei 1,5 Kilometern rund um die Absperrung.

Wer die Ausnahme erteilt

Für Flughäfen liegt die Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde. Für einfache Flugplätze und Heliports genügt eine Freigabe der Flugleitung oder des Betreibers. Das ist ein deutlich anderer Weg als die Standardszenarien nach EU 2019/947, die für ein privates Gelände greifen.

Der Kontext: wer diese Flächen betreibt

Der Flughafenverband ADV führt nach seiner aktuell veröffentlichten Mitgliederkarte (Stand Januar 2026) 30 Mitglieder: 23 internationale Verkehrsflughäfen und 7 Regionalflughäfen. Die Bundespolizei ist nach eigener Angabe (§ 4 Bundespolizeigesetz, Bereich Luftsicherheit) an 13 großen deutschen Flughäfen für die Sicherheit des Luftverkehrs zuständig.

Was das nicht ist

Dieser Artikel ist eine Einordnung der Rechtslage, keine Ankündigung. werob und wedrone haben keine Flughafensicherheits-Einsätze und keine Counter-Drone-Lösung im Partnerkatalog. Der allgemeine Nachweisweg für Drohnenbetrieb über einer eigenen, kontrollierten Fläche steht auf der wedrone-Seite Geländesicherung.

FAQ

Bietet werob eine Drohnenlösung für Flughäfen an?
Nein. Dieser Artikel ordnet die Rechtslage nach § 21h LuftVO ein; werob und wedrone haben in diesem Bereich keine Einsätze.
Gilt der 1,5-km-Abstand noch?
Nur noch für Flugplätze, die keine Flughäfen sind. Für Flughäfen gelten seitlich 1 km sowie die 5 km x 2 km Sperrzone je Landebahnrichtung.
Reicht eine SORA-2.5-Zulassung für den Flughafenbereich aus?
Nein. Die Ausnahme für den Bereich nach § 21h LuftVO erteilt zusätzlich die zuständige Landesluftfahrtbehörde, unabhängig vom SORA-Nachweisweg nach EU 2019/947.

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