
Was sechs Chemiebetreiber von einem Rundgangsroboter verlangen — und was davon nicht im Datenblatt steht
BASF, Evonik, Currenta, Nobian, Covestro und Merck haben im Januar 2023 aufgeschrieben, was ein Inspektionsroboter für ihre Anlagen können muss. Das Papier ist sieben Seiten lang, und das Wort Zertifikat kommt nur am Rand vor. Was stattdessen darin steht, entscheidet über den Betrieb nach dem Pilot.
Die meisten Anforderungslisten für Inspektionsroboter schreiben Hersteller. Diese hier haben die Anwender geschrieben. Sechs Betreiber von Chemieanlagen — BASF, Evonik Operations, Currenta, Nobian, Covestro und Merck — haben im Arbeitskreis 4.20 der NAMUR, der Interessengemeinschaft Automatisierungstechnik der Prozessindustrie, festgehalten, was ein Roboter können muss, der ihre Rundgänge übernehmen soll. Das Papier trägt das Datum 5. Januar 2023, ist sieben Seiten lang und ausdrücklich als Diskussionsgrundlage mit Herstellern und Integratoren gedacht. Es ist der seltene Fall eines Dokuments, in dem der Kunde vor dem Angebot sagt, was er will. Wer eine Beschaffung vorbereitet, sollte es vor dem ersten Herstellergespräch gelesen haben — nicht wegen der Passagen zur Sicherheit, sondern wegen der Absätze, die in keinem Datenblatt vorkommen.
Key Takeaways
- 1Die AK-POSITION „Anforderungen an Roboterlösungen zur Automatisierung von Inspektionsrundgängen“ (Stand 2023-01-05) stammt aus dem NAMUR-Arbeitskreis 4.20 Remote and Autonomous Operation; Verfasser sind Peter Welter (BASF), Uwe Piechottka (Evonik Operations), Christian v. Trotha (Currenta), Hans-Jürgen Henkel (Nobian), Nils Janus (Covestro) und Yanick Kleppinger (Merck).
- 2Datenhoheit: Sie „muss bei dem Unternehmen liegen, welches die Daten für die Anwendungen erhebt und auswertet“ — unabhängig vom Speichermedium, Cloud oder eigener Server. Zugriff auf Roh- und Inspektionsdaten soll herstellerseitig über eine API möglich sein, vorinterpretiert für den Anwender und mit Roh- und Metadaten für die Weiterverarbeitung.
- 3Lebensdauer: Nicht sicherheitsrelevante Komponenten sollen einen Betrieb von mindestens fünf Jahren tragen, Teilsysteme über mehrere Gerätegenerationen kompatibel bleiben, und Reaktionszeiten sowie Verschleißteile in einem Servicevertrag geregelt sein — mit lokalen Ansprechpartnern für alles, was nicht per Fernzugriff geht.
- 4Der Rundgang ist mehr als Manometer: Die Betreiber zählen Leckage- und Tanktasseninspektion, 3D-Modelle, Heat Maps, Sicherheits- und Hygienerundgänge, Baustellenfortschritt, Gaskarten, Akustik und Vibration auf. Die Nutzlast soll deshalb modular und über eine einheitliche Schnittstelle wechselbar sein.
- 5Ein Roboter „out-of-the-box“ ist nach Darstellung der Betreiber in vielen Fällen eine unvollständige Maschine, die erst durch Integration betriebsfähig wird; die Integratorrolle kann der Hersteller, ein Lieferant oder der Betreiber selbst einnehmen. Betriebsrat und Fachstellen sollen „so früh wie möglich“ eingebunden werden.
- 6Das Papier hat ausdrücklich nicht den Konsensgrad einer NAMUR-Empfehlung. Es ist die Erfahrung von sechs Anwendern, die zu diesem Zeitpunkt Roboter in ihren Anlagen erprobt hatten — und genau das macht es für eine Beschaffung brauchbarer als eine Norm.
Wer hier schreibt, und warum das den Text verändert
Die Namen unter dem Papier sind keine Verbandsfunktionäre. Peter Welter, bei BASF für Automatisierung zuständig, hat die Erprobung eines vierbeinigen Inspektionsroboters in Ludwigshafen öffentlich kommentiert, dessen Hersteller von Missionen im Steamcracker und in der Oxo-Anlage berichtet; Uwe Piechottka hat bei Evonik seit Januar 2022 einen Laufroboter in einer Pilotanlage inspizieren lassen und gegenüber der Fachpresse gesagt, die Lösung habe gezeigt, dass mobile Roboter Inspektionsaufgaben konsistent ausführen und verlässlich Informationen liefern können. Yanick Kleppinger arbeitet bei Merck in Darmstadt, wo ein Laufroboter eine Luftreinigungsanlage inspiziert.
Das Papier ist also nicht das Wunschbild einer Branche, sondern das Protokoll von Leuten, die den Pilot hinter sich hatten und wussten, woran er in den Regelbetrieb nicht kam. Die NAMUR selbst stuft es entsprechend ein: Eine AK-POSITION spiegelt die Erfahrungen der Mitglieder wider, ist im Arbeitskreis abgestimmt, hat aber „nicht den Konsensgrad einer NAMUR-Empfehlung“. Sie ist dazu da, Erfahrungen „zeitnah“ verfügbar zu machen.
Für einen Betreiber, der 2026 beschafft, ist das der richtige Grad an Verbindlichkeit. Eine Norm sagt, was zulässig ist. Dieses Papier sagt, was sechs Kollegen nach dem ersten Jahr vermisst haben.
Was ein Rundgang ist, bevor man ihn automatisiert
Die Betreiber beschreiben zuerst, was ersetzt werden soll, und die Beschreibung ist unspektakulär: Neben den großen Inspektionen von Druckbehältern und Reaktoren finden „weniger aufwendige Kontrollen meist mehrmals täglich im Rahmen von Rundgängen statt“, durchgeführt von einem Schichtmitarbeiter, „der eine Kontrolle der Anlage durch seine Sinne und gemäß Checkliste vornimmt“. Bei Beanstandungen wird die Betriebsleitung informiert.
Der Roboter soll diesen Mitarbeiter vor Hitze, Lärm, schlechter Ergonomie, Atmosphäre und dem Befahren enger Räume schützen und seine Arbeitskraft für „gewinnbringendere Arbeiten“ freimachen. Und er soll etwas tun, was der Mensch mit Checkliste nicht tut: systematisch einen Datenbestand aufbauen, an dem sich Veränderungen früh erkennen lassen.
Dann folgt die Liste dessen, was ein Rundgangsroboter tatsächlich übernehmen kann, und sie ist breiter, als die übliche Verengung auf das Ablesen von Manometern vermuten lässt:
- Behälterinspektion, etwa Leckageerkennung
- Barriereinspektion, konkret die Inspektion von Tanktassen
- Erstellung eines 3D-Modells der Anlage
- Heat Maps zur Detektion von Gaskonzentrationen
- Sicherheits- und Hygienerundgänge — Feuerlöscher, Notausgänge
- Fortschrittsermittlung und Überwachung von Baustellen
- Gasdetektion und Gaskarte
- akustische Überwachung, Vibrationsüberprüfung
Dazu nennen die Autoren den Werkschutz an der Werksgrenze und die Feuerwehr im Notfall als weitere mögliche Nutzer derselben Plattform. Wer den Roboter nur für Manometer beschafft, kauft ihn also für einen Punkt einer Liste mit neun — und rechnet ihn entsprechend zu teuer.
Der Absatz, der über das Produkt entscheidet: Datenhoheit
Von den neun Anforderungsabschnitten ist einer so formuliert, dass er einen Teil des Marktes ausschließt, und er steht unter der unscheinbaren Überschrift Datensicherheit. „Die Datenhoheit muss bei dem Unternehmen liegen, welches die Daten für die Anwendungen erhebt und auswertet.“ Und weiter: Sie soll „unabhängig vom Speichermedium (Cloud, unternehmenseigener Server, etc.)“ bestehen, für den Datentransfer ebenso wie für die Speicherung.
Der Satz ist gegen ein Geschäftsmodell geschrieben, nicht gegen eine Technik. Ein Roboter, dessen Inspektionsdaten in der Plattform des Herstellers liegen und dort ausgewertet werden, erfüllt ihn nur, wenn der Betreiber diese Daten jederzeit vollständig herausbekommt. Deshalb steht im Abschnitt zur Nutzlast der zweite Teil derselben Forderung: Der Zugriff auf Roh- und Inspektionsdaten soll „über ein Application Programming Interface (API) herstellerseitig bereitgestellt werden“, die Daten sollen dem Anwender „in einer vorinterpretierten Form“ zur Verfügung stehen, und die zugehörigen Meta- und Rohdaten sollen für spätere Verwendung vorgehalten werden.
Das ist genau die Trennung, die im Betrieb zählt. Die vorinterpretierte Form ist das, was der Schichtmitarbeiter am Morgen sieht: Manometer 4 zeigt 6,2 bar, Tanktasse 7 trocken. Die Rohdaten — das Bild, das Wärmebild, die Tonaufnahme, der Zeitstempel, die Position — sind das, was in drei Jahren gebraucht wird, wenn jemand fragt, seit wann der Wert driftet. Ein System, das nur die erste Ebene liefert, baut den „Datenschatz“ aus der Einleitung nicht auf. Es baut ein Protokoll.
Die Frage an den Hersteller lautet danach nicht „haben Sie eine API“, sondern: Bekomme ich über sie das Bild hinter dem Messwert, und kann ich alles exportieren, wenn ich den Vertrag kündige?
Fünf Jahre, mehrere Generationen, ein Name vor Ort
Der Abschnitt Lebensdauer und Reparatur ist kurz, und jede seiner Zeilen ist ein Vertragspunkt.
Erstens: Der Lebenszyklus nicht sicherheitsrelevanter Komponenten soll so ausgelegt sein, „dass ein Betrieb des Roboters mindestens 5 Jahre beträgt“. Fünf Jahre sind in der Chemie eine kurze Frist und in der mobilen Robotik eine lange; welche Bauteile diese Frist tragen und welche nicht, ist deshalb keine Frage an den Hersteller allgemein, sondern an das Rechenmodul, den Akku und die Sensorik einzeln. Was ein veröffentlichtes Enddatum eines Rechenmoduls für die Vertragslaufzeit bedeutet, steht in einem eigenen Beitrag.
Zweitens: „Die Kompatibilität der Teilsysteme unterschiedlicher Generationen sollte über mehrere Gerätegenerationen hinweg sichergestellt sein.“ Wer heute eine Nutzlast beschafft, will sie auf den Roboter der nächsten Generation setzen können. Das ist eine Forderung an die Schnittstelle, und sie ist der Grund, warum die Autoren im Nutzlast-Abschnitt eine „einheitlich definierte Schnittstelle“ verlangen, über die Sensoren „nach einem einmaligen Integrationsaufwand“ mit geringem Aufwand gewechselt werden können.
Drittens: Reaktionszeiten für Störungsbehebungen, die nicht vor Ort möglich sind, und notwendige Ersatzteile „sollten in einem Servicevertrag geregelt sein“. Die Störungsbehebung kann per geregeltem Fernzugriff erfolgen, aber das Ziel ist ausdrücklich, „lokale Ansprechpartner“ zu haben. Wie ein Update-Prozess aussieht, den der Betreiber selbst mit dem Hersteller vereinbaren muss, weil ihn niemand vorschreibt, beschreibt der Beitrag zu Software-Updates; die NAMUR-Autoren verlangen im Kern denselben Vertrag.
Netz, Rollen, Nutzerverwaltung: der Roboter wird ein Gerät im Werk
Drei Abschnitte des Papiers behandeln den Roboter als das, was er nach dem Pilot ist: ein weiteres vernetztes Gerät auf dem Werksgelände, mit denselben Pflichten wie jedes andere.
Verbindung. Die physische Netzwerkverbindung „sollte über unternehmensinternes WIFI oder 4G bzw. 5G Strukturen gestaltet sein“. Was bei Verbindungsproblemen, Verbindungsabbruch oder unberechtigtem Zugriff passiert, ist zu bewerten und zu mindern. Für die Beschaffung heißt das: Ein Roboter, der eine eigene Funkinfrastruktur mitbringt, ist nicht automatisch ein Vorteil. Er ist ein zweites Netz, das die IT-Abteilung nicht kennt.
Steuerung. Sie soll „intuitiv und in einem aufgaben- und rechtebezogenen Zugriffsmodell“ umgesetzt sein — über den gesamten Lebenszyklus.
Zugriff. Die Autoren verlangen eine Nutzerverwaltung mit Rollen und Rechten und halten fest: „Idealerweise ist eine Anbindung an bestehende Nutzerverwaltungssysteme möglich.“ Das ist die Zeile, an der ein Werk mit zweihundert Schichtmitarbeitern und einem Roboter scheitern kann, der seine eigenen Konten führt. Wer die Runde übernehmen darf, wer Missionen ändern darf und wer nur Ergebnisse sieht, soll aus dem Verzeichnis kommen, das das Werk ohnehin pflegt.
Nichts davon ist robotikspezifisch. Es sind die Anforderungen an jedes Gerät, das in ein Werksnetz kommt, und die Autoren sagen sinngemäß genau das: Die für die Betriebsumgebung geltenden Anforderungen an die Informationssicherheit müssen auch durch den Roboter erfüllt werden. Der Pilot durfte eine Ausnahme sein. Der Regelbetrieb darf es nicht.
Die unvollständige Maschine, und wer sie vervollständigt
Der vierte Abschnitt enthält den Satz, den jeder Betreiber vor der Bestellung kennen sollte: Roboter werden „out-of-the-box“ in vielen Fällen als unvollständige Maschinen bezeichnet, „die erst durch eine Integrationsleistung vervollständigt werden“. Betriebsfähig wird das System nach Darstellung der Autoren erst aus vier Bausteinen: Anwendung, Software, Hardware und Schutzmaßnahmen.
Das verschiebt die Frage, wer eigentlich liefert. Der Hersteller der Plattform ist nach diesem Verständnis nicht der, der die betriebsfähige Maschine in den Betrieb bringt. Das ist der Integrator — und die Autoren halten fest, dass diese Rolle „gleichermaßen auch vom Hersteller selbst, einem Lieferanten oder dem Betreiber eingenommen werden“ kann. Wer die Anwendung gestaltet und für die Schutzmaßnahmen und die Steuerungsschnittstellen verantwortlich ist, trägt die Rolle. Ein Betreiber, der den Roboter selbst in seine Anlage einpasst, ist damit sein eigener Integrator, mit allem, was daran hängt.
Auf der Betreiberseite empfehlen die Autoren, die Fachstellen für Maschinensicherheit, Arbeitsschutz und Datensicherheit „sowie der Betriebsrat so früh wie möglich in den Beschaffungs- und Anwendungsgestaltungsprozess“ einzubinden. Und sie geben einen Rat, der aus der Erfahrung mit dem zweiten Roboter stammt: Die Unterlagen zur Gefährdungsbeurteilung so anlegen, dass sie „wiederverwendbar und für spätere Anwendungen leicht adaptierbar“ sind, mit einer globalen Sammlung von Gefährdungen und Schutzmaßnahmen. Wer für die erste Route ein Dokument schreibt, das nur für die erste Route gilt, schreibt es für die zweite noch einmal.
Grenzen: eine Position von 2023, sechs Betreiber, keine Norm
Drei Einschränkungen, weil der Text seine eigene Reichweite selbst benennt.
Es ist eine Position, kein Konsens. Die NAMUR sagt es im Kopf des Dokuments: Die AK-POSITION spiegelt die Erfahrungen der Mitglieder des Arbeitskreises wider und hat nicht den Konsensgrad einer Empfehlung oder eines Arbeitsblatts. Sie ist für einen Betreiber deshalb ein Prüfraster, kein Nachweis. Wer sie einem Hersteller vorlegt, verlangt Antworten, keine Konformität.
Sie stammt vom Januar 2023. Die Autoren schreiben, dass der Einsatz autonom laufender oder fliegender Plattformen zu Inspektionszwecken in der chemischen Industrie „derzeit noch eine absolute Neuheit“ sei. Dreieinhalb Jahre später gibt es mehr Referenzen, und einzelne Forderungen — die API, die Nutzerverwaltung — sind bei manchen Anbietern inzwischen Standard. Die Liste bleibt trotzdem die richtige Reihenfolge der Fragen; nur die Antworten haben sich verbessert.
Was hier fehlt, fehlt mit Absicht. Das Papier enthält Abschnitte zu Sicherheit und zum Rechtsrahmen, die dieser Beitrag nicht wiedergibt. Sie sind für eine Beschaffung in Anlagen mit besonderen Umgebungsbedingungen unverzichtbar, und sie sind an anderer Stelle behandelt. Der Punkt dieses Textes ist ein anderer: Die Absätze, die über den Betrieb nach dem Pilot entscheiden, sind die zu Daten, Lebensdauer, Netz und Zuständigkeit — und die stehen in keinem Zertifikat.
FAQ
- Was ist die NAMUR AK-Position zu Inspektionsrobotern?
- Ein siebenseitiges Papier des NAMUR-Arbeitskreises 4.20 Remote and Autonomous Operation mit Stand 5. Januar 2023, verfasst von Vertretern von BASF, Evonik Operations, Currenta, Nobian, Covestro und Merck. Es beschreibt aus Betreibersicht, was ein Roboter zur Automatisierung von Inspektionsrundgängen können muss, und ist als Diskussionsgrundlage mit Herstellern und Integratoren gedacht.
- Was verlangen die Betreiber bei den Daten?
- Die Datenhoheit muss beim Unternehmen liegen, das die Daten erhebt und auswertet — unabhängig davon, ob sie in einer Cloud oder auf eigenen Servern liegen. Der Zugriff auf Roh- und Inspektionsdaten soll über eine API des Herstellers möglich sein, vorinterpretiert für den Anwender und mit Roh- und Metadaten für die Weiterverarbeitung.
- Welche Lebensdauer wird gefordert?
- Mindestens fünf Jahre Betrieb für nicht sicherheitsrelevante Komponenten, Kompatibilität der Teilsysteme über mehrere Gerätegenerationen sowie Reaktionszeiten und Ersatzteile, die in einem Servicevertrag geregelt sind — mit lokalen Ansprechpartnern für Störungen, die nicht per Fernzugriff behoben werden können.
- Welche Aufgaben kann ein Rundgangsroboter laut den Betreibern übernehmen?
- Behälter- und Tanktasseninspektion, 3D-Modelle der Anlage, Heat Maps zur Gasdetektion, Sicherheits- und Hygienerundgänge, Baustellenüberwachung, Gaskarten, akustische Überwachung und Vibrationsprüfung. Zusätzlich werden Werkschutz und Feuerwehr als mögliche Nutzer derselben Plattform genannt.
- Warum bezeichnen die Betreiber einen Roboter als unvollständige Maschine?
- Weil er nach ihrer Darstellung erst durch die Integration in eine Anwendung — mit Software, Hardware und Schutzmaßnahmen — betriebsfähig wird. Die Integratorrolle kann der Hersteller, ein Lieferant oder der Betreiber selbst einnehmen; wer sie trägt, verantwortet die Anwendung. Betriebsrat und Fachstellen sollen so früh wie möglich eingebunden werden.
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