Live200 Roboter im Einsatz in ganz Europa, Stand Mai 2026.Live44 OEM-Partner, Tendenz steigend. Drei neue allein in diesem Monat.Live11 europäische Länder operativ. Deutschland, Österreich, Schweiz, Frankreich, Italien, Spanien, Niederlande, Dänemark, Schweden, Polen, Vereinigtes Königreich.LiveErster Humanoid im Einsatz auf Etage 2 eines Hamburger Pflegeheims, seit zwölf Wochen.VeröffentlichtFallstudie einer Pflegegruppe. Zweistellige Kostenentlastung im ersten Jahr.Live200 Roboter im Einsatz in ganz Europa, Stand Mai 2026.Live44 OEM-Partner, Tendenz steigend. Drei neue allein in diesem Monat.Live11 europäische Länder operativ. Deutschland, Österreich, Schweiz, Frankreich, Italien, Spanien, Niederlande, Dänemark, Schweden, Polen, Vereinigtes Königreich.LiveErster Humanoid im Einsatz auf Etage 2 eines Hamburger Pflegeheims, seit zwölf Wochen.VeröffentlichtFallstudie einer Pflegegruppe. Zweistellige Kostenentlastung im ersten Jahr.
wedrone.

wedrone / Physische KI an Bord

Autonom heißt: Sie können nicht mehr eingreifen.

Das ist keine Marketingaussage, sondern die Definition aus der EU-Verordnung 2019/947. Was sie für Genehmigung, Link-Verlust und Nachweispflicht bedeutet — und warum der belastbare Fall heute der satellitenlose Innenraum ist.

Was an Bord entschieden wird

Fünf Punkte, an denen es konkret wird.

GNSS-0

Flug ohne Satellitennavigation

Im Tank, im Silo, im Kessel, im Ballasttank und im Kanal steht kein GNSS zur Verfügung. Die Position entsteht an Bord aus SLAM-Verfahren, die LiDAR-Messungen mit optischen Kameras für optischen Fluss und Geschwindigkeitsmessung kombinieren. Das ist in geschlossenen Bauteilen der Industriestandard, nicht der Ausblick.

  • LiDAR-SLAM
  • Optischer Fluss
  • Geschlossenes Bauteil

CAGE

Hindernisse im Engraum

In engen Rohren, staubigen Kesseln und komplexen Gitterstrukturen scheitern optische Ausweichsysteme regelmäßig an Verdeckung und Sensorreflexen. Ein öffentlich dokumentiertes Marktbeispiel — ausdrücklich ohne Liefer- oder Partnerbeziehung — ist die Elios-Plattform des Herstellers Flyability, die statt aktivem Sense-and-Avoid auf einen umschließenden Karbonkäfig setzt und den Flug trotz unvermeidlicher Wandberührung fortsetzt.

  • Kollisionstoleranz
  • Verdeckung
  • Marktbeispiel

C2

Verhalten bei Link-Verlust

Punkt UAS.SPEC.050 in Teil B des Anhangs zur Verordnung (EU) 2019/947 verpflichtet den Betreiber, Verfahren und Betriebsgrenzen passend zur vorgesehenen Betriebsart und zum Risiko festzulegen. Der Abriss der Kommando- und Kontrollverbindung darf nicht dazu führen, dass das Gerät unkontrolliert sein zugewiesenes Betriebsvolumen verlässt. Das Verhalten gehört deterministisch programmiert und schriftlich festgehalten.

  • UAS.SPEC.050
  • Halteposition
  • Rückkehr oder Notlandung

SORA

Containment in der Genehmigung

Nahezu jeder komplexe Inspektionsflug mit autonomer oder automatisierter Bahnführung fällt in die spezielle Kategorie. Maßgeblich ist SORA 2.5, entwickelt von JARUS und von der EASA mit ED Decision 2025/018/R vom 29. September 2025 eingeführt, übernommen in die Fassung Juni 2026 der Easy Access Rules. Containment wird dort in Schritt 8 bewertet, vor der Festlegung der Betriebssicherheitsziele in Schritt 9.

  • Spezielle Kategorie
  • Schritt 8
  • Betriebsvolumen und Puffer

LOG

Nachweis statt Fähigkeitsversprechen

Behörden und Prüfstellen nehmen keine Marketingaussage entgegen. Verlangt werden nachvollziehbare, herstellerunabhängige Prüfberichte, deterministische Abbruchkriterien bei Sensorausfall, manipulationssicher hinterlegte Geofence-Grenzen und eine lückenlose Aufzeichnung von Rohsensordaten, Steuerbefehlen und Zustandsentscheidungen des Bordsystems.

  • Abbruchkriterien
  • Geofence-Nachweis
  • Lückenlose Telemetrie

Abgrenzung: Diese Seite behandelt ausschließlich Flug- und Navigationsentscheidungen, die in Echtzeit an Bord fallen. Automatisierte Bildauswertung, Rissdetektion und thermografische Schadensklassifikation sind ein eigener Verarbeitungsschritt und gehören in ein strukturiertes Inspektionsprogramm.

Ohne Satellit

Der Tank kennt kein GPS.

Wie wir das einordnen

Begriff. Geltungsbereich. Verantwortung.

01

Autonom ist ein Rechtsbegriff

Artikel 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 definiert autonomen Betrieb als Betrieb, bei dem das unbemannte Luftfahrzeug ohne Eingriffsmöglichkeit des Fernpiloten operiert. Fast alles, was industriell fliegt, ist danach nicht autonom, sondern hoch automatisiert: Solange ein Fernpilot über eine bestehende Funkverbindung übersteuern, abbrechen oder stoppen kann, bleibt die Verantwortung beim Menschen.

02

Innen ist frei, der Weg dorthin nicht

Das Luftfahrt-Bundesamt hält in seinen FAQ zum UAS-Betrieb fest: „Diese Anforderungen gelten nicht für den Betrieb von UAS in Gebäuden.“ Registrierung, Kategorisierung und Kompetenznachweise greifen im Gebäudeinneren also nicht. In der Praxis ist die Grenze aber fließend: Nach Herstellerangaben von Flyability finden bis zu 70 Prozent der Flüge mit Inspektionssystemen wie der Elios-Plattform zumindest teilweise im Freien statt. Schon der kurze Weg vom Absetzpunkt zum Mannloch aktiviert den vollen europäischen Rechtsrahmen.

03

Wir strukturieren, zertifizierte Betreiber fliegen

wedrone fliegt nicht selbst und hält keine Betriebsgenehmigung. Wir strukturieren den Anwendungsfall, den Nachweisweg und die Schnittstelle zur Bodenseite und binden den Betreiber ein, der die Genehmigung trägt. werob ist herstellerunabhängiger Systemintegrator, kein OEM, kein Hersteller und kein Modellentwickler — die Bordsysteme und ihre Modelle kommen von den Herstellern.

Bodenseite

Am Boden stellt sich dieselbe Frage.

Kommt ein Teil des Verhaltens aus einem gelernten Modell, lässt es sich nicht mehr Fall für Fall abnehmen — bei einem Bodenroboter genauso wenig wie bei einem Fluggerät. Nur ist dort nicht das Luftrecht der Maßstab, sondern die Betriebshülle, der Änderungsstand des Modells und eine deterministische Sicherheitsebene, die davon unabhängig bleibt.

werob: Physische KI in der Robotik

FAQ

Was heißt „autonom“ bei einer Drohne genau?
Es ist ein Rechtsbegriff, kein Ausstattungsmerkmal. Artikel 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 definiert autonomen Betrieb als Betrieb, bei dem das unbemannte Luftfahrzeug ohne Eingriffsmöglichkeit des Fernpiloten operiert. Fast alle industriell eingesetzten Systeme fliegen danach hoch automatisiert, nicht autonom: Solange ein Fernpilot über eine bestehende Funkverbindung übersteuern oder abbrechen kann, bleibt die luftrechtliche Verantwortung beim Menschen. Echte Autonomie beginnt erst dort, wo diese Rückfallebene fehlt.
Wo läuft Bordautonomie heute wirklich, und was ist Demonstration?
Belastbar ist sie dort, wo ein menschlicher Eingriff physisch nicht möglich ist: in vollständig geschlossenen Räumen und Bauteilen wie Tanks, Silos, Kesseln, Ballasttanks und Kanälen. Dort ist LiDAR-gestütztes SLAM in Kombination mit optischem Fluss der Industriestandard für die Positionsbestimmung ohne GNSS. Sense-and-Avoid im Freien über Radar-, Optik- und LiDAR-Fusion ist regulatorisch anspruchsvoll und rechenlastig — das ist kein Regelbetrieb, und wir beschreiben es nicht als solchen.
Wir fliegen nur innen. Gilt der EU-Rahmen dann überhaupt?
Im Gebäudeinneren nicht. Das Luftfahrt-Bundesamt hält in seinen FAQ zum UAS-Betrieb fest: „Diese Anforderungen gelten nicht für den Betrieb von UAS in Gebäuden.“ Die Praxis ist aber selten rein innen: Nach Herstellerangaben von Flyability finden bis zu 70 Prozent der Flüge mit Inspektionssystemen wie der Elios-Plattform zumindest teilweise im Freien statt. Schon der Weg vom Absetzpunkt über das Werksgelände zum Mannloch oder Kanalschacht aktiviert den vollen Rechtsrahmen. Diese Übergangszonen gehören von Anfang an bewertet.
Was ändert sich in der Betriebsgenehmigung, wenn Entscheidungen an Bord fallen?
Nicht die Flugfähigkeit begrenzt den Betrieb, sondern der Nachweis. Komplexe Inspektionsflüge mit autonomer oder automatisierter Bahnführung fallen in die spezielle Kategorie und damit in eine systematische Risikobewertung nach SORA 2.5 — entwickelt von JARUS, von der EASA mit ED Decision 2025/018/R vom 29. September 2025 eingeführt und in die Fassung Juni 2026 der Easy Access Rules übernommen. Containment wird dort in Schritt 8 bewertet, vor der Festlegung der Betriebssicherheitsziele in Schritt 9. Bewertet wird das Restrisiko, dass das System durch Fehlfunktion oder Navigationsfehler das definierte Betriebsvolumen verlässt.
Was müssen wir einer Behörde konkret vorlegen können?
Vier Dinge, und keines davon ist eine Herstellerbroschüre. Erstens deterministische Abbruchkriterien: der Nachweis, dass der Bordrechner bei Sensorausfall oder widersprüchlicher Lagebestimmung definierte Sicherheitsmanöver auslöst statt unvorhersehbarer Korrekturen. Zweitens validiertes Geofencing: der Nachweis, dass physische Grenzen manipulationssicher im Flight Controller hinterlegt sind. Drittens lückenlose Telemetrie: die vollständige Aufzeichnung von Rohsensordaten, Steuerbefehlen und Zustandsentscheidungen für die spätere Prüfung. Viertens dokumentierte Fehlerfälle. Verhandeln Sie außerdem vertraglich, wer als Betreiber eingetragen ist, wer die Fernpiloten stellt und wer die SORA-Dokumentation pflegt.
Wertet die Drohne die Bilder auch gleich aus?
Das ist ein anderer Verarbeitungsschritt, und diese Seite behandelt ihn bewusst nicht. Hier geht es ausschließlich um Flug- und Navigationsentscheidungen, die in Echtzeit an Bord fallen. Automatisierte Bildauswertung, Rissdetektion und thermografische Schadensklassifikation gehören in ein strukturiertes Inspektionsprogramm und werden dort getrennt behandelt.
Und am Boden?
Dieselbe Frage stellt sich für Bodenroboter, nur mit anderem Regelwerk: Was ändert sich in Spezifikation, Abnahme und Änderungsstand, wenn ein Teil des Verhaltens aus einem gelernten Modell kommt? Das steht bei werob unter der Lösung Physische KI.

Klären Sie den Nachweis, bevor Sie das Gerät wählen.

Beschreiben Sie Bauteil, Zugang und geplante Taktung. Wir strukturieren Nachweisweg und Betreiberfrage und binden den Betreiber ein, der die Genehmigung trägt.