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Kranzeit ist die knappste Ressource: Welche Bauroboter ohne Hakenzeit auskommen

Der Kran setzt den Takt der Baustelle, und er wird in diesem Planungszyklus nicht autonom. Die nützliche Frage ist deshalb nicht, welcher Roboter hebt, sondern welcher ohne Pick arbeitet — und welcher doch um den Haken oder um den Luftraum konkurriert.

werob· Systemintegrator für Robotik· 2. September 2026

Auf einer Hochbaustelle gibt es genau eine Ressource, vor der alle Gewerke gleichzeitig anstehen: den Haken. Der Kran entscheidet, wann Material oben ist, und damit entscheidet er über den Takt des ganzen Bauablaufs. Wer Robotik auf diese Baustelle bringt, stellt deshalb meist die falsche Frage. Sie lautet nicht, welcher Roboter schwere Lasten hebt, sondern welcher Roboter arbeitet, ohne dafür Kranzeit zu buchen.

Key Takeaways

Der Haken ist die einzige wirklich geteilte Ressource

Jedes Gewerk auf einer Baustelle bringt sein eigenes Werkzeug mit. Der Rohbauer hat seine Schalung, der Bewehrer seine Zange, die Haustechnik ihre Bohrmaschinen. Für all das muss niemand anstehen. Es gibt genau eine Ressource, die sich alle teilen und die niemand vervielfachen kann: den Haken.

Ein zweiter Turmdrehkran ist keine Beschaffungsentscheidung, sondern eine Entscheidung über Baustelleneinrichtung, Fundamente, Schwenkbereiche und häufig über die Genehmigung. In der laufenden Maßnahme ist die Hakenzeit deshalb fix. Was sich verschiebt, ist ausschließlich die Reihenfolge — und die Pickliste des Tages ist in der Praxis der eigentliche Bauzeitenplan, egal was im Balkenplan steht.

Das hat eine Konsequenz für jeden, der Robotik auf diese Baustelle bringen will. Die bindende Größe ist nicht, was der Roboter kann. Sie ist, ob sein Einsatz die Pickliste verlängert oder verkürzt. Ein Gerät, das eine Aufgabe hervorragend erledigt und dafür dreimal am Tag an den Haken muss, konkurriert mit dem Rohbau um die knappste Ressource der Baustelle — und verliert diese Konkurrenz zuverlässig, weil der Rohbau den Takt vorgibt.

Warum der Kran in diesem Planungszyklus nicht autonom wird

Dafür gibt es zwei Gründe, und nur einer davon ist technischer Natur. Der wichtigere steht im deutschen Vorschriftenwerk.

DGUV Vorschrift 52 „Krane“, § 29 regelt, wen ein Unternehmer überhaupt mit dem selbständigen Führen eines Krans beschäftigen darf: nur Versicherte, „die das 18. Lebensjahr vollendet haben“, „die körperlich und geistig geeignet sind“, „die im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm nachgewiesen haben“ und „von denen zu erwarten ist, daß sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen“. Und weiter: „Der Unternehmer muß Kranführer und Instandhaltungspersonal mit ihren Aufgaben beauftragen. Bei ortsveränderlichen kraftbetriebenen Kranen muß der Unternehmer den Kranführer schriftlich beauftragen.“ Absatz 2 nimmt allein handbetriebene Krane aus.

Das ist kein Automatisierungsverbot. Die Vorschrift sagt nicht, dass ein Kran nicht automatisch fahren darf; sie sagt, wer ihn führen darf. Aber sie ist durchgehend um eine benannte natürliche Person herum geschrieben — mit Lebensalter, Eignung, Befähigungsnachweis und Unterschrift. Eine Maschine lässt sich nicht beauftragen, und eine Parallelvorschrift, die diese Rolle auf ein System überträgt, gibt es nicht. Wer einen autonomen Kran einplant, müsste zuerst beantworten, wer da schriftlich beauftragt wird.

Der zweite Grund ist der Konformitätsweg. Die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 gilt ab dem 20. Januar 2027 und steht auf der werob-Seite Bau ohnehin im Standard-Set. Sie regelt, wie Maschinen — Hebezeuge eingeschlossen — in Verkehr gebracht werden. Einen Weg, der den Kranführer entbehrlich macht, schafft sie nicht.

Beides zusammen ist eine organisatorische und rechtliche Aussage über diesen Planungszyklus, keine technische Prognose. Sie lautet schlicht: Wer eine Baustelle für 2027 plant, plant mit einem Kranführer.

Die richtige Kennzahl ist nicht „braucht Kran“, sondern Picks pro Schicht

Sobald der Kran als feste Größe akzeptiert ist, wird die Auswahlfrage präzise. Sie lautet nicht mehr „welcher Roboter braucht keinen Kran“ — das ist eine Ja/Nein-Frage, die die interessanten Fälle wegwirft. Sie lautet: wie viele Picks verbraucht dieses Gerät, und über wie viel Leistung verteilen sie sich?

Damit fallen die Kandidaten in drei Klassen, und die mittlere ist die wichtigste:

  • Null Picks überhaupt. Das Gerät fährt oder läuft selbst dorthin, wo es arbeitet, und wieder weg. Es taucht in der Pickliste nie auf.
  • Ein Pick zur Mobilisierung, null im Betrieb. Das Gerät muss einmal aufs Deck gehoben werden und arbeitet danach eine ganze Betonage lang, ohne den Haken noch einmal zu sehen. Ein Pick, verteilt über tausende Arbeitszyklen, ist rechnerisch nahe null.
  • Konkurriert laufend. Das Gerät will in jedem Zyklus an den Haken oder es belegt den Luftraum, in dem der Kran schwenkt.

Die dritte Klasse ist kein Ausschlusskriterium. Sie bedeutet nur, dass das Gerät nicht in den Roboterplan gehört, sondern in den Kranplan — und dort gegen den Rohbau abgewogen wird wie jede andere Großgerätefrage auch. Wer diese Unterscheidung nicht trifft, plant zwei lange Ausleger in dieselbe Luft und merkt es am Einsatztag.

Was ohne Hakenzeit läuft: Absteckung, Bewehrung, Bohren, Vermessung

Absteckung. Dusty Robotics beschreibt den FieldPrinter als System, das die Absteckung autonom aus dem BIM-Modell auf den Untergrund druckt — Beton, Trägerplatte, Schalung, Asphalt — mit einer angegebenen Genauigkeit von einem Sechzehntel Zoll. HP bezeichnet SitePrint entsprechend als autonomen Roboter, der Grundrisse direkt auf den Boden druckt; die Einschränkung dort ist nach HPs eigener Beschreibung die freie Sichtlinie zur Totalstation. Beide fahren selbst. Das ist eine Sichtlinien-Randbedingung, keine Kranfrage. Was das für die Gewerkekoordination bedeutet, steht im Beitrag zum Layout-Roboter auf der Baustelle.

Bewehrung. Der TyBot von Advanced Construction Robotics ist der lehrreichste Fall, weil er ehrlich in die mittlere Klasse fällt. ACR gibt an, dass der Roboter auf einem Portal arbeitet, das sich in der Spannweite von neun bis 117 Fuß einstellen lässt und auf den vorhandenen Abziehschienen des Decks oder auf mitgelieferten Schienen läuft, und dass er Kreuzungen selbständig erkennt und mit über 1.100 Bindungen pro Stunde bindet. Dieses Portal muss aufs Deck — und das ist ein Pick. Genau einer. Danach läuft die gesamte Betonage ohne einen weiteren. Warum die Arbeit selbst dann nicht mehr mit Kranpicks und Aufzugszeiten konkurriert, ist im Beitrag zu Bewehrungsrobotern ausgeführt und wird hier nicht wiederholt.

Deckenbohren. Hilti führt den Jaibot unter der eigenen Produktbezeichnung „Semi-Autonomous Drilling Robot“. Der Werker positioniert das Gerät per Fernsteuerung, die im Arbeitsbereich liegenden Löcher werden anschließend automatisch aus den BIM-Daten gebohrt, referenziert über die Hilti-Totalstation PLT 300. Der Jaibot braucht also einen Menschen. Er braucht keinen Kran. Das sind zwei verschiedene Knappheiten, und nur eine davon ist umkämpft.

Vermessung. Leica Geosystems beschreibt den BLK ARC als autonomes Laserscanning-Modul für robotische Träger, mit dem sich Scan-Missionen autonom wiederholen lassen; erster Träger ist der Boston Dynamics Spot. Der Roboter läuft aufs Deck und wieder herunter. Die Zeitreihen-Logik dahinter steht im Beitrag zur autonomen Baustellenvermessung.

Der Wert dieser vier Fälle liegt nicht primär in eingesparten Stunden. Er liegt darin, dass sie sich in die Fenster legen lassen, die der Kran nicht will: die Nacht, das Wochenende, die Stunden um eine Betonage herum. Wer nichts vom Haken braucht, ist vom Takt des Rohbaus entkoppelt — und das ist zuerst ein Terminvorteil und erst danach ein Personalvorteil.

Was mitkonkurriert: der Hadrian X braucht den Luftraum

Nicht jede Baumaschine mit Roboteranteil fügt sich so freundlich ein. Der Hadrian X von FBR ist das Gegenbeispiel, und zwar aus einem Grund, den man leicht übersieht: Er konkurriert nicht um den Haken. Er bringt seinen eigenen Ausleger mit.

FBR gibt für die Maschine einen 32 Meter langen Teleskopausleger an, mit dem sich Wände bis zu drei Geschossen von der Straße aus errichten lassen, sowie eine Stabilisierungstechnik, die Bewegungen aus Wind, Vibration und Trägheit in Echtzeit ausgleicht. Ein Ausleger dieser Länge arbeitet in genau dem Volumen, das der Turmdrehkran beim Schwenken beansprucht. Der Konflikt ist also kein Zeitkonflikt am Haken, sondern ein Raumkonflikt in der Luft — und der ist härter, weil er für die gesamte Einsatzdauer exklusiv ist statt für die Dauer eines Picks.

Welche Standortvorbereitung daraus folgt, ist im Beitrag zu Mauerwerksrobotern bereits beschrieben, bis hin zur Kartierung der Sperrbereiche gegen Freileitungen, Kranschwenkbereiche und angrenzende Gerüste. Der Punkt hier ist ein anderer und rein planerisch: Eine Maschine mit 32 Meter Ausleger ist im Terminplan eine Großgeräte-Position, auch wenn sie im Prospekt ein Roboter ist. Sie wird gegen den Kran geplant, nicht neben die übrigen Roboter gestellt.

Der vertikale Weg bleibt menschlich geführt

Damit zum unbequemen Teil. Für den Weg nach oben — Material vom Boden auf die Ebene, auf der es verbaut wird — gibt es heute nichts autonom Beschaffbares. Alles, was in diesem Feld regelmäßig genannt wird, ist entweder ein Assistenzgerät, das ein Mensch führt, oder eine Demonstration. Demonstrationen gehören nicht in einen Terminplan.

Eine Ausnahme lässt sich belastbar benennen, und sie ist genau so eng, wie sie klingt. Der LIFTBOT der Kewazo GmbH aus Garching bei München ist ein Hebegerät für Material am Gerüst. Kewazo beschreibt es auf der eigenen Produktseite als „battery-powered and remote controlled“ und nennt dort Einsätze bei BASF in Ludwigshafen, am Nobian-Standort in den Niederlanden sowie ein 72 Meter hohes Gerüst gemeinsam mit Marr Scaffolding. Das Gerät ist real, es ist im Einsatz — und es ist nach der Beschreibung des Herstellers ferngesteuert, nicht autonom.

Genau so gehört es benannt, und genau so ist es nützlich: Es bringt Material am Gerüst nach oben, ohne dafür einen Kranpick und ohne eine Trägerkette aus Menschen zu brauchen. Es ist damit ein Hebegerät, kein autonomer Kran. Diese Unterscheidung ist auf der werob-Seite ohnehin etabliert — Abbruchroboter werden dort seit jeher als ferngesteuert und nicht als autonom geführt, und für den LIFTBOT gilt derselbe Maßstab.

Für den Betreiber heißt das: Die Automatisierung auf der Baustelle findet am Boden statt. Was dort läuft, ist auf der Lösungsseite Bau zusammengefasst — Absteckung, Bewehrung, Bohren, Vermessung, Materialwege auf der Ebene. Der vertikale Transport ist dort bewusst nicht enthalten, und das ist keine Lücke im Angebot, sondern eine Aussage über den Markt.

Was der Betreiber festlegt

Die Entscheidung, die hier tatsächlich getroffen wird, ist eine Terminentscheidung und keine Technologieentscheidung. Sie besteht aus vier Punkten.

Erstens: die Pickliste vor die Roboterliste. Wer nicht weiß, wie viele Picks eine typische Schicht auf dieser Baustelle verbraucht und wofür, spezifiziert Robotik ins Blaue. Diese Liste existiert auf jeder Baustelle bereits, meist im Kopf des Poliers.

Zweitens: drei Zahlen pro Gerät. Picks zur Mobilisierung, Picks im laufenden Betrieb, Luftraumbedarf ja oder nein. Mehr braucht die erste Auswahlrunde nicht, und diese drei Zahlen sortieren zuverlässiger als jeder Leistungsvergleich.

Drittens: die Fenster ausnutzen. Was ohne Hakenzeit läuft, gehört in die Stunden, die der Kran nicht will. Das ist der größte Hebel in dieser ganzen Rechnung, und er kostet keine zusätzliche Hardware — nur die Bereitschaft, den Roboterplan nicht am Tagesrhythmus des Rohbaus auszurichten.

Viertens: kein autonomer Kran in dieser Planung. Wer einen einplant, plant gegen § 29 und wird das im Genehmigungs- und Beauftragungsverfahren merken, nicht auf der Baustelle.

werob ist herstellerunabhängig und wählt die Plattform aus der Aufgabe, nicht umgekehrt. Beschreiben Sie Baustelle, Aufgabe und Kranauslastung in Klartext: erste Spezifikation in 48 Stunden, erster Roboter auf der Baustelle in acht Wochen.

FAQ

Wird der Turmdrehkran in absehbarer Zeit autonom?
Nicht in diesem Planungszyklus, und der Grund ist zuerst ein rechtlich-organisatorischer. DGUV Vorschrift 52 § 29 erlaubt das selbständige Führen eines Krans nur Personen ab 18 Jahren, die körperlich und geistig geeignet und unterwiesen sind, ihre Befähigung nachgewiesen haben und vom Unternehmer beauftragt wurden — bei ortsveränderlichen kraftbetriebenen Kranen schriftlich. Die Vorschrift ist um eine benannte Person herum gebaut, und eine Maschine lässt sich nicht schriftlich beauftragen. Das ist kein Automatisierungsverbot, aber es heißt: Wer für 2027 plant, plant mit einem Kranführer.
Welche Bauroboter kommen im Betrieb ohne Kranzeit aus?
Absteckung, Bewehrungsbinden, Deckenbohren und Vermessung. Der Dusty FieldPrinter und HP SitePrint fahren selbst und drucken die Absteckung auf den Untergrund; der Hilti Jaibot wird nach Herstellerbeschreibung vom Werker per Fernsteuerung positioniert und bohrt die erreichbaren Löcher automatisch aus den BIM-Daten; der Boston Dynamics Spot mit dem Leica BLK ARC läuft seine Vermessungsroute selbst. Keines dieser Geräte steht im laufenden Betrieb in der Pickliste.
Braucht der Bewehrungsroboter nicht doch einen Kranpick?
Ja, genau einen. Das Portal, auf dem der ACR TyBot arbeitet, muss aufs Deck gehoben werden; ACR gibt an, dass es sich in der Spannweite von neun bis 117 Fuß einstellen lässt und auf den vorhandenen Abziehschienen läuft. Danach arbeitet die Maschine die gesamte Betonage ab, ohne den Haken erneut zu belegen. Deshalb ist die sinnvolle Kennzahl nicht „braucht Kran ja/nein“, sondern Picks pro Schicht im Verhältnis zur erbrachten Leistung.
Warum konkurriert der Hadrian X, wenn er seinen eigenen Ausleger mitbringt?
Weil er nicht um den Haken konkurriert, sondern um den Luftraum. FBR gibt für den Hadrian X einen 32 Meter langen Teleskopausleger an, mit dem Wände bis zu drei Geschossen von der Straße aus errichtet werden. Dieser Ausleger arbeitet in demselben Volumen, in dem der Turmdrehkran schwenkt, und er belegt es für die gesamte Einsatzdauer statt für die Dauer eines Picks. Im Terminplan ist die Maschine deshalb eine Großgeräte-Position und wird gegen den Kran geplant.
Gibt es autonomen Materialtransport nach oben?
Nein, nichts autonom Beschaffbares. Das einzige Gerät, das sich hier belastbar nennen lässt, ist der LIFTBOT der Kewazo GmbH aus Garching: ein Hebegerät für Material am Gerüst, das Kewazo auf der eigenen Produktseite als „battery-powered and remote controlled“ beschreibt und für das dort Einsätze bei BASF Ludwigshafen, am Nobian-Standort in den Niederlanden und an einem 72 Meter hohen Gerüst genannt werden. Es ist ferngesteuert, nicht autonom — und genau als Hebegerät gehört es benannt. Alles andere in diesem Feld ist Assistenz oder Demonstration.
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